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jüngere Frau berät ältere Frau

Regelmäßig im Gespräch

Beratungsbesuche nach § 37 Abs.3 der Pflegeversicherung

Wissen Sie, welche Leistungen der Pflegeversicherung Ihnen zur Verfügung stehen? Wie Sie Ihr Wohnumfeld mit Hilfsmitteln so gestalten können, dass Sie ohne Einschränkungen Ihren Alltag bewältigen können und wo Sie pflegerische Hilfe bekommen?
Wir vereinbaren gerne mit Ihnen einen Termin, um Sie zu beraten.

Wer den Pflegegrad 1 hat, kann sich freiwillig von einem Pflegedienst seiner Wahl beraten lassen. Bei Pflegegrad 2 und 3 lässt die Pflegekasse die Versicherten zwei Mal im Jahr über einen Pflegedienst beraten. Ab Pflegegrad 4 werden die Versicherten einmal pro Quartal beraten, um zu gewährleisten, dass die Pflege gesichert ist. Diese Beratungen sind für den Versicherten verbindlich.

Die Mitarbeiter*innen unseres ambulanten Pflegedienstes kommen nach Vereinbarung zur Beratung zu Ihnen nach Hause und beraten Sie individuell zu Ihrer persönlichen, häuslichen Situation.

So finden Sie uns.

Häusliche Pflege
Gröpelinger Heerstraße 248
28237 Bremen

So erreichen Sie uns.

Telefon: 0421 - 69 14 271
E-Mail: schreiben Sie uns