AWO Bremen fordert den Erhalt von behördenunabhängiger Asylverfahrensberatung (AVB)

Bundesministerium des Inneren (BMI) plant Streichung der Förderung für behördenunabhängige Asylverfahrensberatung

Bei der AWO Bremen haben sich die unabhängige Asylverfahrensberatung sowie die Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende „Tell your Story – we know the rules“ in den vergangenen Jahren als wichtiger Bestandteil der Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Geflüchtete etabliert. Das zeigen auch die Zahlen aus dem Jahr 2025: Über 800 Personen nahmen die Asylverfahrensberatung in Anspruch – allein bei der AWO Bremen.

Das Bundesministeriums des Innern (BMI) hat den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege mitgeteilt, dass die unabhängige Beratung Schutzsuchender einschließlich der besonderen Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende ab 2027 nicht mehr finanziert werden soll. Damit steht das erst 2023 eingeführte Angebot vor dem Aus. Die Arbeiterwohlfahrt Bremen betrachtet die Pläne des BMI mit Sorge. Die unabhängige Beratung leistet einen wichtigen Beitrag zu Effizienz, Rechtsstaatlichkeit, Fairness sowie der Verkürzung von Asylverfahren.
Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, sehen sich häufig mit einem komplexen rechtlichen Verfahren konfrontiert. Niedrigschwellige, unabhängige und individuelle Beratungsangebote helfen dabei, Orientierung zu geben und die einzelnen Schritte des Asylverfahrens verständlich zu machen. Die Beratung ermöglicht effizientere Asylverfahren, durch bessere Vorbereitung und vollständigere Akten. Gleichzeitig werden besonders schutzbedürftige Menschen frühzeitig identifiziert. Zudem wächst die Akzeptanz der Entscheidungen, wenn zuvor eine Beratung realistische Erwartungen vermittelt, wodurch auch seltener Klagen erhoben werden. So werden auch die Institutionen entlastet. Das Bundesprogramm ist aus Sicht der Praxis fachlich wirksam und wirtschaftlich sinnvoll: Der moderate Mitteleinsatz, entfaltet eine hohe Wirkung, da Folgeprozesse und langwierige Gerichtsverfahren verringert werden.
Die Arbeiterwohlfahrt Bremen fordert deshalb, verlässliche Rahmenbedingungen für das Angebot zu schaffen und von einer Streichung der Mittel abzusehen. Dazu erklärt Sarah Ryglewski, Präsidentin der AWO Bremen: „Die Abschaffung der Asylverfahrensberatung wäre ein Fehler. Die Arbeiterwohlfahrt sieht keinen überzeugenden Grund für einen solchen Schritt, da die finanziellen Einsparungen minimal wären, die Belastung für das Rechtssystem jedoch erheblich. Asylverfahren können nur dann zügig und rechtssicher ablaufen, wenn eine unabhängige Beratung der Betroffenen sichergestellt ist.“

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