Was macht eigentlich — das Bremer Schwurgericht?

AWO Konferenzraum (Am Wall 179 - 180)

Vortrag von Dr. Klaus-Dieter Schromek, ehemaliger Vorsitzender des Bremer Schwurgerichts


Schwurgerichte mit 12 Geschworenen gab es in Deutschland nur bis zu den Reformen des Jahres 1924. Im sogenannten Schwurgerichtssaal des Bremer Landgerichts sind die Plätze der 12 Geschworenen noch vorhanden. Heute ist das Schwurgericht eine Große Strafkammer des Landgerichts mit der besonderen Zuständigkeit für Delikte, die mit dem Tod von Menschen zu tun haben. Dazu gehören Mord und Totschlag aber auch der Raub mit Todesfolge oder die Körperverletzung mit Todesfolge und viele andere Delikte mehr. Es sind deshalb sehr besondere und spannende Sachverhalte, die von den Schwurgerichten genauestens aufzuklären und zu beurteilen sind. Dr. Klaus-Dieter Schromek war viele Jahre Vorsitzender eines Bremer Schwurgerichts. Er erläutert die Abläufe der Verfahren mit all ihren Herausforderungen anhand einiger von ihm selbst verhandelter Fälle.

Anmeldung bitte unter 0421—79 02 57 oder www.anmeldungen.awo-bremen.de

Die Universität der 3. Generation ist ein Projekt der AWO Bremen.

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