Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE)
Als Teilnehmer*in in einer Arbeitsgelegenheit können Sie bei der AWO Soziale Dienste gemeinnützige GmbH, den angeschlossenen Gesellschaften oder bei einem der Kooperationspartner einen der vielfältigen sozialen Arbeitsbereiche kennenlernen.
Sie haben die Möglichkeit, in folgenden Bereichen zu arbeiten:
- Betreuungsassistenz in Kindertagesstätten
- Besuchsdienst in Pflegeheimen
- Projektassistent*in oder Gartenhelfer*in in sozialen Einrichtungen
- Angebote für Kinder in Übergangswohnheimen für geflüchtete Menschen
Besondere Begleitung der Beschäftigung
In einer Arbeitsgelegenheit finden neben der Beschäftigung auch Einzel- und Gruppengespräche und –veranstaltungen statt. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen aus der Beschäftigung zu besprechen und sich theoretische Kenntnisse anzueignen. Dabei geht es je nachdem, in welchem Arbeitsbereich Sie sich befinden, um den Umgang mit Kindern oder mit geflüchteten Menschen.
Darüber hinaus werden Sie individuell während Ihrer Beschäftigung in den Einrichtungen und gegebenenfalls auf Ihrem Weg in Arbeit oder Umschulung unterstützt. Sie können auch andere Angebote der AWO Bremen in Anspruch nehmen wie Schuldnerberatung, Migrationsberatung und Hilfe bei Suchtproblemen.
Selbstverpflichtungserklärung
Die AWO Bremen hat sich als Träger von Arbeitsgelegenheiten dazu verpflichtet, dass alle angebotenen Einsatzstellen gemeinnützig, zusätzlich und
arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sind. Der Ersatz professioneller Arbeit wird dabei ausgeschlossen.
Die Einhaltung der Grundsätze wird sowohl vom Betriebsrat als auch vom Aufsichtsrat und der Geschäftsführung sichergestellt. Zudem sind die Mitarbeiter*innen, Besucher*innen und Bewohner*innen von AWO-Einrichtungen ausführlich über die Grundsätze informiert worden.